3D-Markenschutz für DELTABEAM® Verbundträger

May, 14, 2020

Denken Sie an Toblerone, den Schweizer Schokoladenriegel: Die vertraute Dreikantform, knusprige Mandelsplitter - man weiß genau, was einen erwartet, und jeder einzelne Riegel schmeckt immer gleich gut.

Was hat das mit Peikko zu tun? Auch wenn es sich nicht so sehr um eine haushaltsübliche Marke wie Toblerone handelt, haben wir bei Peikko auch ein Meisterwerk in Dreikantform – den DELTABEAM® Verbundträger. Und wie Toblerone möchten wir auch bei Peikko sicherstellen, dass die Menschen wissen, was sie erwartet, wenn sie sich für DELTABEAM® entscheiden. Um dies zu gewährleisten, haben wir für das spezielle Design des DELTABEAM® eine Formmarke eintragen lassen – eine „3D-Trademark“.

Die 3D-Marke für DELTABEAM® schützt die Rechte von Peikko an der dreidimensionalen Form des DELTABEAM® in 28 EU-Mitgliedsstaaten und verhindert, dass sie von Mitbewerbern oder Plagiatoren kopiert wird. Auch wenn Nachahmung die höchste Form der Schmeichelei ist, sollen unsere Kunden auf die Qualität und Sicherheit der von ihnen eingesetzten Bauteile vertrauen können.

Anfang 2019 begannen wir mit dem Verfahren zur Anerkennung und Erteilung der EUIPO Formmarke für den DELTABEAM® mit seiner unverwechselbaren dreidimensionalen Form und seiner langjährigen, erfolgreichen Geschichte. Unsere Kunden wissen genau, was sie mit dem Original DELTABEAM® Verbundträger erhalten, der nun umfassenden 3D-Markenschutz genießt.

Seit der ersten Produktion seines zukunftsweisenden und bahnbrechenden Verbundträgers im September 1989 wurde der DELTABEAM® weltweit in über 15.000 erfolgreichen Bauprojekten eingesetzt. DELTABEAM® Slim-Floor Konstruktionen erhöhen die architektonische Flexibilität, ermöglichen eine offene Raumgestaltung, senken die Betriebskosten von Gebäuden und bieten einen integrierten Brandschutz – bei gleichzeitiger Reduzierung der Planungs- und Bauzeit, der Materialanforderungen und des Eigengewichts der Konstruktion.

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