Wir, die Peikko Deutschland GmbH, Brinker Weg 15, 34513 Waldeck, Tel.: +49 563499470, E-Mail: [email protected], möchten Ihnen nachstehend erklären, wie wir Ihre personenbezogenen Daten über das Hinweisgebersystem verarbeiten. Bei Fragen zum Datenschutz steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter unter [email protected] gerne zur Verfügung. Weitere Kontaktdaten finden Sie unter www.dsb-moers.de.
Die Datenverarbeitung im Hinweisgebersystem erfolgt gemeinsam mit der Mutterfirma, die Peikko Group Corporation, Finnland.
Die gemeinsamen Datenverarbeitungsprozesse betreffen insbesondere den Betrieb und die Nutzung gemeinsam verwendeter IT-Systeme und der Hinweisgeber-Software. Hier zu haben ist in einem Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach den Erfordernissen des Art. 26 DSGVO festgelegt, wie die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ausgestaltet sind und wer welche datenschutzrechtlichen Verpflichtungen erfüllt. Zudem ist festgelegt, wie ein angemessenes Sicherheitsniveau und die Betroffenenrechte sichergestellt werden können.
Der Betrieb unseres Hinweisgebersystems dient der Sicherstellung der Rechtskonformität unserer Prozesse, der Aufklärung von Sachverhalten sowie gegebenenfalls der weiteren Rechtsverfolgung. Zur Einrichtung und Betrieb des Hinweisgebersystems sind wir rechtlich verpflichtet; Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 10 Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG). Dabei verarbeiten wir Daten zu möglichen Straftaten im Sinne des § 2 HinSchG. Sofern Sie uns besondere Kategorien personenbezogener Daten bekanntgeben, verarbeiten wir diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO) respektive im Rahmen unserer rechtlichen Verpflichtungen nach Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO.
Sofern Ermittlungen im Beschäftigungskontext erfolgen, ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG; sind hier besondere Daten betroffen so gilt § 26 Abs. 3 BDSG. Ferner können wir die Daten verarbeiten, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren, Rechtsgrundlage ist dann Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO. Berechtige Interessen sind hierbei insbesondere die Plausibilitätsprüfung von Hinweisen, Verhinderung von weiterem oder zukünftigem Fehlverhalten, die Entlastung von Beschäftigten und die Erfüllung von Mitwirkungspflichten bei Aufklärungsmaßnahmen in Zusammenhang mit Strafverfolgungsbehörden.
Wir setzen im Rahmen des Hinweisgebersystems für spezielle Bereiche gesondert zur Verschwiegenheit und auf Datenschutz verpflichtete Dienstleistungsunternehmen ein, wo der Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Kategorien von Empfängern sind: Anbieter des Hinweisgeber-Portals. Sofern notwendig, beauftragen wir Dritte im Rahmen von Aufklärung und Bewertung von Sachverhalten, wie beispielsweise Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Sachverständige oder Forensiker.
Eine Weitergabe an Behörden erfolgt bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften oder auch zur weiteren Rechtsverfolgung. Ferner kann der von der Peikko Group Corporation, Finnland eingesetzte interne Rechtsbeistand Informationen zum Sachverhalt erhalten. Sofern zur Durchführung interner Ermittlungen notwendig, erhält der Betriebsrat Kenntnis von den Aufklärungsvorgängen. Sofern erforderlich, werden personenbezogenen Daten an Versicherungen übermittelt.
Im Rahmen des Hinweisgebersystems erhobene personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere gemäß § 11 HinSchG gespeichert bzw. gelöscht (i.d.R. 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens), sofern nicht andere Rechtsvorschriften eine längere Aufbewahrung erfordern.
Sie können jederzeit Ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von Daten wahrnehmen. Kontaktieren Sie uns einfach auf den oben beschriebenen Wegen. Sofern Sie eine Datenlöschung wünschen, wir aber noch gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet sind, wird der Zugriff auf Ihre Daten eingeschränkt (gesperrt). Gleiches gilt bei einem Widerspruch. Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit können Sie wahrnehmen, soweit die technischen Möglichkeiten beim Empfänger und bei uns zur Verfügung stehen.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde einzureichen.
Sinn und Zweck der Verarbeitung ist die Aufklärung von Sachverhalten zu Straftaten. Bitte stellen Sie uns zum Sachverhalt möglichst konkrete Angaben zur Verfügung.
Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Hinweisgeberfällen findet kein Profiling und keine automatisierte Entscheidung im Einzelfall im Sinne des Art. 22 DSGVO statt.
Zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Vertraulichkeit unterhalten wir entsprechende technische Maßnahmen. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten werden auf einer besonders gesicherten Datenbank des Anbieters des Hinweisgebersystems gespeichert.
Stand der Datenschutzhinweise: 24.06.2025